Die Vorsorgevollmacht

Wer entscheidet über Ihre persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten oder in den Angelegenheiten der Gesundheitssorge, wenn Sie entscheidungsunfähig geworden sind. Wir befinden uns bei dieser Frage im Spannungsfeld zwischen privatem Selbstbestimmungsrecht (Vorsogevollmacht) und staatlicher Fremdbestimmung und Kontrolle (Betreuungsrecht).

Sie können Ihr Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen und Vorsorge treffen, nämlich im persönlichen oder vermögensrechtlichen Bereich oder im Gesundheitsbereich. Dies geschieht mit einer umfassenden Vorsorgevollmacht oder alternativ einer Betreuungsverfügung.

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Der Beginn eines Verfahrens am runden Familientisch…

Als Mediatorin und Moderatorin für erbrechtliche Familienfragen werde ich häufig von einem Familienangehörigen – oftmals die betagten Eltern oder eines der erwachsenen Kinder – telefonisch angefragt, welche Möglichkeiten es gibt, strittige Fragen zur Vorsorgevollmacht oder zum Erbrecht in der Familie einvernehmlich zu lösen. In diesem Telefonat erläutere ich dann, dass beispielsweise das Verfahren am runden Familientisch ein wirksames Instrument zur Klärungshilfe in der Familie sein kann. Damit alle Beteiligten auf dem gleichen Informationsstand sind, ist es jedoch nötig, dass alle betroffenen Familienmitglieder an einem gemeinsamen Erstgespräch am runden Familientisch teilnehmen.

Flipchart zum Ablauf des runden Familientisches

Bei diesem Gespräch können alle Familienmitglieder ihre Sicht der Dinge, ihre Themen und auch Befürchtungen erst einmal offen darlegen, so dass wir dann gemeinsam überlegen können, ob und wie die Beteiligten einvernehmlich zu einem – für alle Familienmitglieder – befriedigendem Ergebnis kommen können. Dabei soll es um eine erste Sondierung und einer Klärung der Möglichkeiten zur weiteren Vorgehensweise für den Familienfrieden gehen.

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